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Grundsteuer Lörrach – Anleitung zur Berechnung mit Bodenrichtwert und Hebesatz
Seit dem 1. Januar 2025 wird aufgrund der bundesweiten Grundsteuerreform, die Grundsteuer Lörrach neu berechnet.
Doch was genau hat sich geändert? Welche Faktoren spielen eine Rolle und wie beeinflussen der Hebesatz und die Bodenrichtwerte im Landkreis Lörrach die Höhe Ihrer Grundsteuer?
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Jessica Gempp hilft bei der Grundsteuer in Lörrach
Was ist die Grundsteuer Lörrach?
Die Grundsteuer ist eine verpflichtende kommunale Abgabe für Grundstückseigentümer. Sie ist an die zuständige Stadt oder Gemeinde zu entrichten und wird in der Regel vierteljährlich fällig.
In Lörrach wird die Grundsteuer unterschieden zwischen
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
- Grundsteuer B für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A zugeordnet sind.
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Bisher wurde die Grundsteuer in Lörrach und in ganz Deutschland nach Einheitswerten von 1964 (in den alten Bundesländern) und 1935 (in den neuen Bundesländern) berechnet. Dies führte zu Ungleichheiten, die nun endlich beseitigt werden. Zudem wurde das Bewertungsverfahren vereinfacht.
Hebesatz & Bodenrichtwerte im Landkreis Lörrach
Im Zuge der Grundsteuerreform gibt es nun drei verschiedene Berechnungsmodelle. Baden-Württemberg setzt dabei auf das Bodenwertmodell, eines der einfachsten Verfahren.
Entscheidend sind hier lediglich die Grundstücksfläche und der amtlich ermittelte Bodenrichtwert.
Wie wird das Bodenwertmodell in Lörrach berechnet?
Für das Bodenrichtwertmodell werden folgende Daten benötigt:
- Grundbuchdaten
- Art der Nutzung
- Bodenrichtwert
- Aktenzeichen des Einheitswertes
- Grundstücksfläche
Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt dann in einem dreistufigen Verfahren.
Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwerts
Das Finanzamt errechnet den Grundsteuerwert, indem es die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert.
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Schritt 2: Berechnung des Steuermessbetrags
Anhand des Grundsteuerwertes berechnet das Finanzamt die Grundsteuermessbeträge.
(Grundsteuerwert x Steuermesszahl) – Abschläge = Grundsteuermessbetrag
Schritt 3: Einbeziehung des Hebesatzes
Der Hebesatz für die Grundsteuer wird von der Stadt oder Gemeinde festgelegt, die dann den Grundsteuerbescheid erlässt.
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag
Im Folgenden werden die einzelnen Komponenten Bodenrichtwert, Steuermessbetrag und Hebesatz näher betrachtet.
Bodenrichtwerte Lörrach (Landkreis)
Der Bodenrichtwert dient häufig als Anhaltspunkt für die Wertermittlung eines Grundstücks.
Er variiert je nach Lage, Nutzungsart, Grundstücksgröße und Kaufpreissammlung auch innerhalb eines Ortes stark und stellt sozusagen den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für Grundstücke in einem bestimmten Gebiet dar.
Um den genauen Bodenrichtwert Ihres Grundstücks zu erfahren, empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems Baden-Württemberg, BORIS-BW:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/
Durchschnittliche Bodenrichtwerte nach Gemeinde
Wie bereits erwähnt, schwanken die Bodenrichtwerte auch innerhalb eines kleinen Gebietes sehr stark, z. B. in der Stadt Lörrach zwischen 160 € / m² für gewerbliche Bauflächen und 1.780 € / m² für bestimmte gemischte Bauflächen.
Um Ihnen einen Überblick zu geben, stellen wir Ihnen im Folgenden Durchschnittswerte vor, empfehlen Ihnen aber in jedem Fall, den genauen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück zu prüfen.
- Durchschnittlicher Bodenrichtwert in 79540 Lörrach Stetten und Salzert = 621 €/m² (mit Schwankungen zwischen 50 und 1.080 €/m²).
- Durchschnittlicher Bodenrichtwert in 79539 Lörrach, Stetten, Tüllingen & Tumringen: 601 €/m² (mit Schwankungen zwischen 50 und 1.780 €/m²).
- Durchschnittlicher Bodenrichtwert in 79541 Lörrach, Brombach, Hauingen, Haagen, Tumringen und Tüllingen: 506 €/m² (mit Schwankungen zwischen 50 und 610 €/m²).
Für benachbarte Städte ergeben sich folgende durchschnittliche Bodenrichtwerte:
- Bodenrichtwert Rheinfelden = 200 €/m²
- Bodenrichtwert Weil am Rhein = 194 €/m²
- Bodenrichtwert Kandern = 80 €/m²
- Bodenrichtwert Steinen = 303 €/m²
Stand: 2024, Quelle: Bodenrichtwerte-Deutschland.
Steuermesszahl in Lörrach
Die Steuermesszahl wird gesetzlich festgelegt und variiert je nach Art des Grundstücks. In ganz Baden-Württemberg beträgt sie für:
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 0,55 Promille.
- Grundstücke: 1,3 Promille.
Daraus ergibt sich für Lörrach folgende Berechnung:
Grundstückswert x 0,13 % = Steuermessbetrag.
Hebesatz der Grundsteuer in Lörrach
Der von der jeweiligen Gemeinde festgelegte Hebesatz ist für die Grundsteuer A und B unterschiedlich. In Lörrach beträgt er für die:
- Grundsteuer A: 350 Punkte
- Grundsteuer B: 330 Punkte
Beispielrechnung Grundsteuer für Lörrach
Daraus ergibt sich in Lörrach folgende Endrechnung für die Grundsteuer A:
Steuermessbetrag x 3,5 = Grundsteuer.
Um die gesamte Berechnung der Grundsteuer zu verdeutlichen, gehen wir einmal von folgenden Werten aus:
- Das Grundstück ist 400 m² groß
- Der Bodenrichtwert beträgt 500 €/m²
Rechnung:
Grundsteuerwert = 400 x 500 € = 200.000 €.
Steuermessbetrag = 200.000 € x 0,13 % = 260 €.
Grundsteuer = 260 € x 3,5 = 1.040 € pro Jahr